Mobbing – Definition und Umgang

In Deutschland hört man es seit einigen Jahren immer öfter. „Mobbing“ soll aus Schule und Unternehmen vertrieben werden. Wo ist denn nun der entscheidende Unterschied zwischen einem Streit/ Konflikt und dem „Mobbing“?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Mobbing als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ bezeichnet. Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat es für die Umschreibung des Begriffes des Mobbings die Definition einer benachteiligenden Belästigung nach § 3 Abs. 3 AGG herangezogen.

Danach sei Mobbing gekennzeichnet von „unerwünschten Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“.
(Vgl. Wikipedia, Mobbing am Arbeitsplatz)

Mobbing ist also im Gegensatz zum üblichen Streit etwas sehr unausgeglichenes. Es hat keine positiven Nebeneffekte und hinterlässt Verletzte und Täter im eigenen Haus. Was kann man nun also gegen Mobbing unternehmen?

Viele Unternehmen haben mittlerweile einen Mobbing-beauftragten, der in Mobbing-fällen einschreiten soll und vermittelt. Es gibt auch zahlreiche Foren, in denen sich die Betroffenen austauschen, unterstützen und Tipps geben können. Eine Sache kristallisiert sich jedoch überall heraus. Mobbing verläuft in Phasen. Es ist schwer den Startpunkt festzustellen.

Phase 1: „Ein Konflikt entsteht“
Am Anfang eines jeden Mobbing-Prozesses steht ein Konflikt. Mobbing kann entstehen, wenn der Konflikt nicht lösbar ist, sich aber auch niemand um die Bearbeitung des Konflikts kümmert. Im Laufe der Entwicklung hin zu Mobbing tritt der ursprüngliche Konflikt immer mehr in den Hintergrund. Aus einem sachlichen Konflikt wird eine persönliche Auseinandersetzung.

Phase 2: „Der Psychoterror beginnt“
Einer der Beteiligten wird zur Zielscheibe. Die Beteiligten denken sich Handlungen aus, um der jeweiligen Person zu schaden. Hierbei kann man vielerlei Veränderungen bei den betroffenen Personen feststellen. Sie werden unfreundlich, misstrauisch, pampig oder verständlicherweise oft aggressiv. Andere leiden eher still und wirken den ganzen Tag bedrückt. Diese Reaktionen sind ganz normale Reaktionen, wenn sie direkt nach einem Konflikt auftreten.

Phase 3: „Erste arbeitsrechtliche Maßnahmen beginnen“
Auf die Demütigungen und Mobbing-Handlungen am Arbeitsplatz folgen häufig arbeitsrechtliche Maßnahmen des Arbeitgebers. Der von Mobbing-Betroffene ist zu einem Problemmitarbeiter geworden: Er ist häufig unkonzentriert, es unterlaufen ihm Fehler und er hat aufgrund der psychosomatischen Beschwerden zu viele Fehltage. Der Vorgesetzte, auch wenn er bislang neutral war, ist nun gezwungen, zu reagieren.

Phase 4: „Das Arbeitsverhältnis wird zwangsweise beendet“
Fortgeschrittene Mobbing-Fälle enden meist mit einem Ausschluss aus dem Arbeitsleben. Entweder kündigen die Betroffenen selbst, weil sie es nicht mehr aushalten, oder sie werden vom Arbeitgeber unter einem Vorwand gekündigt. Andere willigen unter dem großen Druck in einen Auflösungsvertrag ein.
Ein Teil der Mobbing-Betroffenen leiden unter so starken psychosomatischen Krankheiten, dass sie auf Dauer krankgeschrieben werden und schließlich Erwerbsunfähigkeits-Rente erhalten.
(Vgl. Leymann, 1993,  Mobbing: „Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann“)