Realistische Abschätzung der Belastung mit Erbschaftsteuer

Planungsszenario zur Berechnung der Erbschaftsteuer bei mehreren Erben

Strategische Beratung für den Erblasser

Wenn ein langjähriger Mandant der Steuerberatungskanzlei zu uns kommt und um Unterstützung bittet, weil er als 92jähriger Senior einer großen Familie seine Kinder als Erben gleich behandeln will, dann ist festzuhalten, dass das komplexe und unübersichtliche Erbschaftsteuerrecht zahlreiche Vergünstigungen kennt (z.B. hinsichtlich des Familienheims, die nur dem Erben zusteht, der das Familienheim erhalten soll), so dass ohne entsprechende Formulierungen im Testament keine Gleichbehandlung erfolgt.

Wenn es um viel Geld geht – und die Haupterben trotzdem den gleichen Vermögenszuwachs nach Erbschaftsteuer erhalten sollen –  dann hat sich eine realistische Planungsrechnung auf Excel-Basis bewährt, die differenziert an die Familien-, Vermögens- und Erbschaftsverhältnisse angepasst werden muss. Auf dieser Basis lassen sich verschiedene Szenarien durchrechnen und der Erblasser kann dann (i.d.R. zusammen mit dem Notar) die nötigen Konsequenzen für sein Testament ziehen.

Beratung der Erbengemeinschaft nach dem Erbfall, Erbschaftsteuererklärung

Wenn der Erbfall eingetreten ist, sind die Betroffenen durch den Verlust des nahestehenden Menschen häufig kaum in der Lage, sensible Fragen sachlich anzugehen, die bei der Erbschaftsteuererklärung gelöst werden.

Wenn dann noch Unklarheiten bei der Auslegung des Testaments und bei der Erbschaftsauseinandersetzung bestehen, dann werden häufige Rechtsanwälte und Notare bemüht.

DM Consulting steht als sachverständiger neutraler Dritter zur Steuerberatung zur Verfügung.

 

Auf was muss ich mich einstellen? Was kommt denn raus?

Mit solchen Fragen kommen regelmäßig Kunden zu uns. Wir machen als DM Consulting zwar keine Rechtsberatung (die ist Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten) aber wir bieten zwei verschiedenen Beratungsansätze an:

  • Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir zu treuhänderischer Vermögensverwaltung sowie zur Bewertung von Unternehmen, Due Dilligence-Untersuchungen sowie von Immobilien befugt. Gerade wenn die Erbengemeinschaft infolge zahlreicher Unklarheiten über die Vermögenssituation und die intendierte Vermögensauseinandersetzung ist es erfahrungsgemäß von Bedeutung, eine neutrale Instanz zu haben, zu dem alle Beteiligten Vertrauen haben
  • Steuerberatungsgesellschaft zu allen Steuerberatungs- und Buchhaltungsaufgaben, insbesondere hier die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen, der Erstellung von Immobilienbewertungen (soweit erforderlich unter Einschaltung von Immbiliensachverständigen) und der Erstellung von Planungs- und Simulationsrechnungen, wie sich jeweils die Erbsteuersteuerbelastung pro Erbe und insgesamt je Szenario entwickelt.

Das letztere hat sich als sehr hilfreiches Instrument zur Klarstellung für die Erben in ihren bisweilen schwierigen Umbruchsituationen erwiesen.

Für jedes Szenario werden nebeneinander die erbschaftsteuerlichen Wirkungen (pro Erbe) berechnet und darunter dann auch die Auswirkungen auf die individuellen Vermögen. Wegen der Unübersichtlichkeit des Erbschaftsteuerrechts gibt es regelmäßig Überraschungen, wenn die genauen Wirkungen berechnet werden. Insbesondere wenn sich die Familie einig ist, lassen sich steueroptimale Lösungen nicht nur berechnen, sondern auch gesetzeskonform umsetzen.