Aus einem Gespräch mit Dr. Marettek:
- „Wenn ein Kunde z.B. eine integrierte Planungsrechnung für eine Problemsparte in Auftrag gibt (Plan-Erfolgsrechnung über 10 Jahre, Finanzplanung und Plan-Bilanzen zur Kontrolle), dann „besteht“ diese Problemsparte doch im Kern aus einer Gruppe von Menschen, z.B. im Fall aus 4 Teams mit insgesamt 25 Menschen, die sich immer wieder neu bewusst dem Markt stellen müssen. Dies ist der unternehmerische Kern der Herausforderung – wo ein Treuhänder ganzheitlich hinschauen muss.
- Häufig existieren in „Problemsparten“ auch grundsätzliche menschliche Probleme. Nicht nur Konflikte, sondern falscher Personaleinsatz und auch Defizite in der Teamkultur, z.B. durch eine langjährige Begünstigung von Einzelnen, was zu fehlendem Mut, Unwahrhaftigkeit und Resignation führen kann, was die Effektivität und Effizienz dieser Sparte belasten kann (und wozu viele Gespräche nötig sind, dies herauszufinden).
- Im Sinne des traditionsreichen Treuhand-Verständnisses ist es dann mein Ziel, dieser Gruppe von Menschen ganzheitlich als treuer objektiver Sparringspartner (Treuhänder) wirksam weiter zu helfen.
- Mit der für Wirtschaftsprüfer typischen Kombination aus Bilanzsicherheit und juristischen Formulierungskompetenzen, der aber auch langjährige Erfahrung aus Verhandlungsmoderationen hat, kann ich dann besonders wirksam helfen! Konkret, wenn z.B. aus der Diskussion über die Prämissen der Planungsrechnung die Konfliktursachen und Defizite der Geschäftsordnung/ des Geschäftsmodells sichtbar werden, die jeweils lösungsorientiert zu bearbeiten sind.
- An der Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit der Führungskräfte hängt meist, ob ein neuer Anfang gelingt. Dabei hilft die U-Prozedur übrigens als Instrument unmittelbar dahingehend, dass alle Beteiligten den Überblick behalten.
Wenn man die Teams dann soweit hat, dass sie miteinander (möglichst mit Begeisterung) den Neuanfang wagen – dann muss natürlich auch die betriebswirtschaftlich-juristische Seite der Problemsparte wirksam bearbeitet sein. Hinsichtlich dieser Lösung arbeite ich grundsätzlich gerne mit den beim Unternehmen eingearbeiteten Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen. Dadurch können auch die Beratungskosten begrenzt werden.“
Dieser Grundgedanke, einer Gruppe von Menschen wirksam zu helfen, wird besonders schön durch das Konzept der U-Prozedur nach Friedrich Glasl/ D. Lemson (S. 21) veranschaulicht:
Die einzelnen Schritte der U-Prozedur müssen von der Gruppe i.d.R. unter externer Moderation abgearbeitet werden. Dann kann tatsächlich ein Neuanfang gelingen. Allerdings natürlich nur, wenn die betriebswirtschaftlich-juristischen Änderungen am Geschäftsmodell uneingeschränkt zu den veränderten Einstellungen in den Köpfen der 25 Menschen passen!
Vgl. zu den persönlichen Projekterfahrungen von Dr. Marettek und zum weiteren Team.