Compliance
In der Führungsarbeit, speziell in der Unternehmensleitung, ist es Pflicht, sich an gesetzliche Vorschriften und internationale Regelungen zu halten. Die Überprüfung der Geschäftsvorgänge, der Kommunikation und letztendlich natürlich der Wege des Geldes fasst man unter „Compliance“ zusammen.
Definition
Compliance bzw. Regeltreue (auch Regelkonformität) ist in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache der Begriff für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes, in Unternehmen. (Vgl. Wikipedia)
Mindestanforderung an die Leitungsaufgabe „Compliance“ ist die Einhaltung des, mit staatlichen Sanktionen bewehrten, Rechts.
Kardinalspflichten dabei sind:
- ein klares Bild über Compliance-Risiken verschaffen (bezieht Geschäftspartner ein)
- das Erstellen eines Compliance-Programms (Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung von Fehlverhalten und Reaktion darauf)
- die Integrierung des Compliance-Programms in die Geschäftsprozesse
(vgl. Moosmayer 2015, Compliance, Praxisleitfaden für Unternehmen, 3. Aufl., S. 1-11)
Organisation
Bei einer Matrix Organisation sind insbesondere die Rechts-, Finanz-, Revisions- und Personalfunktion letztlich Teil der Compliance-Organisation.
Die drei Säulen der Compliance sind:
- Prävention
- Aufdeckung von Fehlverhalten und
- Reaktion hierauf
(vgl. Moosmayer 2015,Compliance, Praxisleitfaden für Unternehmen, 3. Aufl., S. 34)
Ob die Bestimmung der Compliance Maßnahmen in der Hand des Chief Compliance Officer oder in der Verantwortung der entsprechenden Fachabteilung liegt, wird von der Unternehmensleitung festgelegt. Ausschlaggebend für die Wahl der Compliance-Organisation sind im Regelfall die Ergebnisse der Compliance Risikoanalyse (siehe Grafik von Moosmayer 2015,Compliance, Praxisleitfaden für Unternehmen, 3. Aufl., S. 24).