Beratung von gemeinnützigen Körperschaften

Bedarfsgerechte Beratung, z.B. bei Vorsteueranmeldungen einer neuen gemeinnützigen Körperschaft

Meine Frau und ich betreuen im Grunde jeden Kunden gemeinsam als Team. Ulrike Marettek ist für Termine, Genauigkeit und die praktische PC-Arbeit der Steuerberatungskanzlei zuständig. Im Beispiel wurde eine gemeinnützige GmbH gegründet, die Betreutes Wohnen als Nachsorge für Psychisch Kranke anbietet. Zum Wohnprojekt gehört auch eine Tischlerei. Bevor jedoch die monatlichen Vorsteueranmeldungen per ELSTER-Software an die Finanzverwaltung übergeben werden können (das steht ganz am Ende des Beratungsprozesses), müssen die vier steuerlichen Sphären einer gemeinnützigen Körperschaft festgelegt werden, d.h. entschieden werden, was im vorstehenden Fall

  • als steuerbegünstigter Zweckbetrieb eingestuft werden kann,
  • was wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bleibt
  • was Vermögensverwaltung
  • was ideeller Bereich.

 

Sämtliche Probleme diskutieren wir gemeinsam mit den Mitarbeitern des Mandanten. Wir erarbeiten dazu eine kursorische Planungsrechnung auf Basis des Wirtschaftsplans, legen zwei realistische Szenarien fest, um u.a. die Auswirkungen auf die festzulegenden Kostensätze abschätzen zu können (damit wir keine Überraschungen erleben). Meine Frau baut das Excel-Sheet auf, ich formuliere ein Kurzgutachten.

Nach intensiven Gesprächen finden wir eine faire Lösung, die auch die verschiedenen Bereiche der gGmbH zufrieden stellt. Anschließend hat sich eine informelle Abstimmung mit dem Finanzamt bewährt. Auf dieser Basis macht meine Frau dann die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Steuererklärungen, die von mir qualitätsgesichert werden.

Ziel ist immer: mit hohem Fachwissen und Erfahrung kurzfristig überdurchschnittliche Beratungsqualität anzubieten. Vier Augen sehen einfach mehr als zwei!